3. Kapitel: Homogenität in der Supranationalen Union

01.03.01

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A. Einführung

I. Homogenität als Grundkategorie des Bundesstaates

1) Befund

2) Begründung

3) Übertragbarkeit?

II. Homogenität im Verband und Homogenität im Volk

III. Homogenität, Heterogenität und Uniformität

B. Die Notwendigkeit von Homogenität in der Supranationalen Union

I. Homogenität als Voraussetzung der Stabilität: die Supranationale Union als einheitlicher Lebensraum

1) Hintergründe

2) Anforderungen

3) Aktuelle Problemstellungen in der Europäischen Union

II. Homogenität als Voraussetzung der Funktionsfähigkeit: die Supranationale Union als multipolares politisches System

1) Hintergründe

2) Anforderungen

3) Aktuelle Problemstellungen in der Europäischen Union

III. Homogenität als Voraussetzung der Integration: die Supranationale Union als Wertegemeinschaft

1) Hintergründe

2) Anforderungen

3) Aktuelle Problemstellungen in der Europäischen Union

IV. Homogenität als Voraussetzung eigener Ausstrahlungskraft: die Supranationale Union als Heimat

1) Hintergründe

2) Anforderungen

3) Aktuelle Problemstellungen in der Europäischen Union

V. Zusammenfassung: Die Inhalte der Homogenität in der Supranationalen Union

C. Die Sicherung der Homogenität in der Supranationalen Union

I. Zurückhaltung bei Erweiterungen

II. Sonstige Mittel

1) Mittel zur Sicherung der Homogenität der Lebensverhältnisse

a) Verpflichtung der Unionsorgane und Mitgliedstaaten zur Berücksichtigung von Homogenitätsbelangen im Rahmen ihrer Politiken

b) Eigenständige Homogenitätssicherungspolitiken der Union

c) Finanzausgleich?

d) Nothilfe bei homogenitätsgefährdenden Krisen in einzelnen Mitgliedstaaten

2) Mittel zur Sicherung der Homogenität der Wertordnungen

a) Festschreibung der gemeinsamen Grundwerte und Leitideen im Gründungsvertrag

aa) Festschreibung in harten Rechtsnormen

bb) Festschreibung nur der staatstheoretischen Grundvorstellungen

b) Konsequente Umsetzung der gemeinsamen Grundwerte und Leitideen im Recht der Union

c) Sanktionen gegen Mitgliedstaaten bei schwerwiegenden Verstößen

 

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