Die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen in den baltischen Staaten

14.10.20

Veröffentlichung in: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften 1 (2003), S. 555 ff.

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Kurzbeschreibung

Im Baltikum hat die Verfassungsstaatlichkeit wegen der kurzen Zeitspanne seit der Unabhängigkeit noch keine lange Tradition. Alle baltischen Staaten verfügen jedoch über eine ausgeprägte Verfassungsgerichtsbarkeit; in Lettland und Estland wurde sie in den letzen Jahren umfassend reformiert. Während Litauen und Lettland dem Modell institutionell verselbständigter Verfassungsgerichte folgen, hat Estland eine originelle Sonderlösung entwickelt, bei der die verfassungsgerichtlichen Funktionen bei einem besonderen Spruchkörper des höchsten Gerichts konzentriert sind. Der Beitrag befasst sich mit den verschiedenen Formen der abstrakten, konkreten und inzidenten Normenkontrolle sowie der Rechtssatzverfassungsbeschwerde der Gemeinderäte (Lettland, Estland) und des Bürgers (Lettland), die als Unterfälle des Normenkontrollverfahrens ausgestaltet sind. Außerdem werden die baltischen Lösungen zum Problem des Entscheidungstenors und der Entscheidungswirkung im Falle der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen (Nichtigkeit oder Vernichtbarkeit) vorgestellt. 

Die Webseite ergänzt den Beitrag durch Links zur Verfassungsgerichtsbarkeit im Baltikum und eine Version des Übersichts-Schemas zu den Formen der Normenkontrolle zum Downlad (als PDF-Datei).

Gliederung

I.   Einführung

II.   Die baltischen Staaten als Verfassungsstaaten

1.   Verfassungsstaatlichkeit mit kurzer Tradition

2.   Verfassungsgerichtsbarkeit im Baltikum

a)   Eigenständige Verfassungsgerichte in Litauen und Lettland

b)   Eine Kammer für Verfassungsfragen beim Staatsgericht (obersten Gericht) in Estland

III.   Formen und Verfahren der Normenkontrolle

1.   Abstrakte Normenkontrolle

a)   Klassische abstrakte Normenkontrolle (Litauen, Lettland

b)   Abstrakte Normenkontrolle nach erneuter Befassung des Parlamentes (Estland)

aa)   Präventive Normenkontrolle auf Antrag des Staatspräsidenten

bb)   Präventive und nachträgliche Normenkontrolle auf Antrag des Justizkanzlers

2.   Inzidente Normenkontrolle (Estland)

3.   Konkrete Normenkontrolle

a)   Konkrete Normenkontrolle auf Richtervorlage (Litauen, Lettland)

b)   Konkrete Normenkontrolle nach Verfassungswidrigkeitserklärung durch Fachgericht (Estland)

4.   Rechtssatzverfassungsbeschwerde

a)   Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Rechtsnormen (Lettland, Estland)

b)   Unechte Grundrechtsbeschwerde (Lettland)

IV.  Die Entscheidung bei der Normenkontrolle

V.   Beobachtungen zur Praxis der Normenkontrolle

Links zur Verfassungsgerichtsbarkeit im Baltikum  (in engl. )

A. Verfassungsgerichte und oberste Gerichte  (hier auch Entscheidungen in engl.)

Estnisches Staatsgericht (Riigikohus)

Lettisches Verfassungsgericht (Satversmes tiesa)

Litauisches Verfassungsgericht (Konstitucinis Teismas)

B. Verfassungen und Gesetze

Vorbemerkung: Bei der Übersetzung von Gesetzen aus dem Bereich des Staatsorganisationsrechts lassen sich Ungenauigkeiten und Mißverständnisse kaum vermeiden. Vorsicht ist insbes. beim Umgang mit Institutionenbezeichnungen und Rechtsbegriffen geboten!

Verfassung der Republik Estland vom 28.06.1992; Estnisches Gesetz über den Gerichtsprozess bei der Verfassungsaufsicht vom 13.03.2002 (siehe dazu auch die dt. Übersetzung von Carmen Schmidt, Osteuropa-Recht 49 [2003], Heft 1).

Verfassung der Republik Lettland vom 15.02.1922 (in der heutigen Fassung); Lettisches Verfassungsgerichtsgesetz vom 05.06.1996 

Verfassung der Republik Litauen vom 25.10.1992; Gesetz über das Verfassungsgericht der Republik Litauen vom 03.02.1993

C. Literatur im Internet

Georg Brunner, Der Zugang des Einzelnen zur Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Raum, Dok. CDL-JU (2001) 22 der Venice Commission

Peeter Roosma, Constitutional review in Estonia: Procedural Questions and their Practical Implications, Dok. CDL-JU (2002) 32 der Venice Commission

siehe ferner weitere Beiträge auf den Webseiten der Venice Commission / Commission de Venise

 

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